Keine Corona-Verdienstausfallentschädigung bei Arbeitsunfähigkeit wegen Erkrankung
Corona-Virus | Lesezeit: ca. 1 Minute
Ist ursächlich für den Verdienstausfall eine Erkrankung, die zur Arbeitsunfähigkeit führt, nicht aber die behördlich angeordnete Absonderung wegen Corona, besteht kein Anspruch auf Verdienstausfallentschädigung gem. § 56 Abs. 1 S. 2 IfSG.
VG Augsburg, 27.06.2022 - Az: Au 9 K 21.2463
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