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Keine Kosten für Desinfektion und Notreparatur bei fiktiver Abrechnung

Corona-Virus Lesezeit: ca. 1 Minute

Desinfektionskosten sind bei Abrechnung des Fahrzeugschadens nach Gutachten nicht zu erstatten, da deren Erforderlichkeit sich erst zum tatsächlichen Zeitpunkt der Reparatur erweist.

Kosten einer Notreparatur sind bei fiktiver Abrechnung nicht zu erstatten, wenn die dafür erforderlichen Arbeiten in den Reparaturkosten laut Gutachten bereits enthalten sind.


AG Regensburg, 23.06.2022 - Az: 9 C 168/22


Hinweis: Diese Informationen ersetzen keine rechtliche Beratung im Einzelfall. Trotz sorgfältiger Bearbeitung bleibt eine Haftung ausgeschlossen.

Patrizia Klein (Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht)Alexandra Klimatos (Rechtsanwältin, Absolventin der Fachanwaltslehrgänge: Familienrecht, Bank- und Kapitalmarktrecht, Miet- und Wohnungseigentumsrecht)Martin Becker (Rechtsanwalt und Mediator, Fachanwalt für Arbeitsrecht)

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