Rechtsfragen? Lösen Sie mit unseren Anwälten Bereits 405.139 Anfragen

Grundsicherung für Arbeitsuchende: Corona-Soforthilfe ist keine Betriebseinnahme

Corona-Virus | Lesezeit: ca. 1 Minute

Die Corona-Soforthilfe stellt keine Betriebseinnahme dar, sondern ist lediglich von tatsächlich angefallenen Betriebsausgaben im maßgeblichen Zeitraum in Abzug zu bringen.

Das im SGB II grundsätzlich geltende Zuflussprinzip findet auf die Corona-Soforthilfe keine Anwendung. Vielmehr gebietet ihre starke Zweckbindung eine strikte monatsweise Betrachtung, die allein zur Deckung der Betriebsausgaben in dem Zeitraum führt, für den die Hilfen im Einzelfall bestimmt sind.


SG Berlin, 04.07.2022 - Az: S 134 AS 8396/20

Theresia DonathDr. Jens-Peter VoßMartin Becker

Rechtsberatung durch unsere Partneranwälte

AnwaltOnline – bekannt aus 3Sat 

Fragen kostet nichts: Sie erhalten ein unverbindliches Angebot für eine anwaltliche Beratung.

Das sagen Mandanten über unsere Rechtsberatung

Durchschnitt (4,85 von 5,00 - 1.257 Bewertungen)

Ich hätte nicht gedacht, das mein Problem so schnell und so faktenbasiert, bearbeitet und beantwortet werden würde! Ich bin mehr als beeindruckt und ...
Verifizierter Mandant
Ich wurde innerhalb kürzester Zeit hervorragend beraten, vielen Dank!
Verifizierter Mandant