Rechtsfrage klären? Wir beraten per   E-Mail  -   Video  -   Telefon  -   WhatsAppBewertung: - bereits 397.412 Anfragen

Corona-Soforthilfe

Corona-Virus | Lesezeit: ca. 1 Minute

Bloße Einnahmeausfälle ohne existenzbedrohliche Situation werden durch das Corona-Soforthilfeprogramm nicht gefördert.

Wer einen Antrag auf Corona-Soforthilfe stellt, muss Unterlagen zur Plausibilisierung des Liquiditätsengpasses zeitnah, vollständig und nachvollziehbar einreichen.

Ein Liquiditätsengpass ist gegeben, wenn der Antragsteller Forderungen zu befriedigen hat, für deren Begleichung absehbar keine ausreichenden liquiden Mittel zur Verfügung stehen, obwohl deren Eingang eingeplant ist. Ein solcher existenzbedrohlicher Liquiditätsengpass liegt vor, wenn aufgrund von Umsatzeinbußen, die auf der Corona-Virus-Pandemie beruhen, laufende betriebliche Ausgaben nicht mehr durch vorhandene betriebliche Mittel bedient werden können.


VG Kassel, 27.01.2022 - Az: 3 K 318/21

ECLI:DE:VGKASSE:2022:0127.3K318.21.KS.00

Wir lösen Ihr Rechtsproblem! AnwaltOnline - empfohlen von WDR „Mittwochs live“

Fragen kostet nichts: Schildern Sie uns Ihr Problem – wir erstellen ein individuelles Rechtsberatungsangebot für Sie.
  Anfrage ohne Risiko    vertraulich    schnell 

So bewerten Mandanten unsere Rechtsberatung

Durchschnitt (4,85 von 5,00 - 1.242 Bewertungen) - Bereits 397.412 Beratungsanfragen

Man wird sehr gut beraten. Und man bekommt schnell eine Antwort.Danke☺️

Verifizierter Mandant

Sehr gut und ausführlich, per E-Mail beraten.

Kraus , Suhl