Ohne Suche zum Ziel. Wir lösen Ihr Rechtsproblem!Bewertung: - bereits 392.719 Anfragen

Corona-Soforthilfe

Corona-Virus | Lesezeit: ca. 1 Minute

Bloße Einnahmeausfälle ohne existenzbedrohliche Situation werden durch das Corona-Soforthilfeprogramm nicht gefördert.

Wer einen Antrag auf Corona-Soforthilfe stellt, muss Unterlagen zur Plausibilisierung des Liquiditätsengpasses zeitnah, vollständig und nachvollziehbar einreichen.

Ein Liquiditätsengpass ist gegeben, wenn der Antragsteller Forderungen zu befriedigen hat, für deren Begleichung absehbar keine ausreichenden liquiden Mittel zur Verfügung stehen, obwohl deren Eingang eingeplant ist. Ein solcher existenzbedrohlicher Liquiditätsengpass liegt vor, wenn aufgrund von Umsatzeinbußen, die auf der Corona-Virus-Pandemie beruhen, laufende betriebliche Ausgaben nicht mehr durch vorhandene betriebliche Mittel bedient werden können.


VG Kassel, 27.01.2022 - Az: 3 K 318/21

ECLI:DE:VGKASSE:2022:0127.3K318.21.KS.00

Wir lösen Ihr Rechtsproblem! AnwaltOnline - empfohlen von der Monatsschrift für Deutsches Recht

Fragen kostet nichts: Schildern Sie uns Ihr Problem – wir erstellen ein individuelles Rechtsberatungsangebot für Sie.
  Anfrage ohne Risiko    vertraulich    schnell 

So bewerten Mandanten unsere Rechtsberatung

Durchschnitt (4,85 von 5,00 - 1.239 Bewertungen) - Bereits 392.719 Beratungsanfragen

Wurde heute wieder einmal sehr gut in einer Mietrechtsfrage beraten (Frage ob mein Mietvertrag mich wirklich zum Renovieren verpflichtet und ob ...

Verifizierter Mandant

Sehr genaue und detaillierte Einschätzung.
Wichtig ist alle Unterlagen einzusenden und genauestens den Sachverhalt zu schildern.

Verifizierter Mandant