Ohne Suche zum Ziel. Wir lösen Ihr Rechtsproblem!Bewertung: - bereits 388.304 Anfragen

Klage gegen Verkürzung des Genesenenstatus

Corona-Virus | Lesezeit: ca. 5 Minuten

Das Verwaltungsgericht Cottbus erklärt sich nach Anhörung der Beteiligten gemäß § 83 Satz 1 der Verwaltungsgerichtsordnung (VwGO) i. V. m. § 17 a Abs. 2 des Gerichtsverfassungsgesetzes für örtlich unzuständig und verweist den Rechtsstreit an das gemäß § 52 Nr. 5 VwGO zuständige Verwaltungsgericht Berlin.

Hierzu führte das Gericht aus:

Das Verwaltungsgericht Berlin ist gemäß § 52 Nr. 5 VwGO örtlich zuständig. Hiernach ist das Verwaltungsgericht örtlich zuständig, in dessen Bezirk die oder der Beklagte seinen Sitz hat, soweit sich die örtliche Zuständigkeit nicht aus § 52 Nr. 1 bis 4 VwGO ergibt, was vorliegend nicht der Fall ist.

Die gegen die Verkürzung des Genesenenstatus durch die mit Verordnung vom 14. Januar 2022 erfolgte Änderung von § 2 Nr. 5 der COVID-19-Schutzmaßnahmen-Ausnahmenverordnung (SchAusnahmV) vom 8. Mai 2021 erhobene Klage ist nach § 88 VwGO vielmehr sachdienlich als Feststellungsklage im Sinne von § 43 Abs. 1 VwGO auszulegen, mit der der Kläger gegenüber der Beklagten sinngemäß die Feststellung begehrt, dass § 2 Nr. 5 SchAusnahmV in der Änderungsfassung vom 14. Januar 2022 auf ihn keine Anwendung findet.

Zum Weiterlesen bitte oder kostenlos und unverbindlich registrieren.

Sie haben keinen Zugang und wollen trotzdem weiterlesen?

Registrieren Sie sich jetzt - testen Sie uns kostenlos und unverbindlich

Wir lösen Ihr Rechtsproblem! AnwaltOnline - empfohlen von der Wirtschaftswoche

Fragen kostet nichts: Schildern Sie uns Ihr Problem – wir erstellen ein individuelles Rechtsberatungsangebot für Sie.
  Anfrage ohne Risiko    vertraulich    schnell 

So bewerten Mandanten unsere Rechtsberatung

Durchschnitt (4,85 von 5,00 - 1.235 Bewertungen) - Bereits 388.304 Beratungsanfragen

Schnelle, gute und recht umfangreiche Rechtsauskunft, mit der man etwas anfangen kann.
Klare Empfehlung.
Vielen Dank

Verifizierter Mandant

Sehr gut und ausführlich, per E-Mail beraten.

Kraus , Suhl