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Eilantrag gegen Corona-Verordnug und die Erledigung

Corona-Virus Lesezeit: ca. 1 Minute

Die Anpassung des Maßnahmenkatalogs der Corona-Verordnung an das aktuelle Infektionsgeschehen aufgrund wissenschaftlicher Erkenntnisse lässt sich nicht der Sphäre eines der Beteiligten zuordnen.

Nach übereinstimmenden Erledigungserklärungen der Verfahrensbeteiligten ist eine Klärung von durch den Prozess aufgeworfenen schwierigen Rechtsfragen nicht mehr veranlasst.


OVG Saarland, 01.03.2022 - Az: 2 B 17/22

ECLI:DE:OVGSL:2022:0301.2B17.22.00


Hinweis: Urteile geben die Rechtsauffassung des Gerichts zum Entscheidungsdatum wieder und ersetzen keine rechtliche Beratung im Einzelfall. Für Aktualität, Vollständigkeit und Richtigkeit wird keine Gewähr übernommen.

Dr. jur. Jens-Peter Voß (Rechtsanwalt)Martin Becker (Rechtsanwalt und Mediator, Fachanwaltslehrgang Arbeitsrecht)Dr. jur. Rochus Schmitz (Rechtsanwalt)

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