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Eilantrag gegen Corona-Verordnug und die Erledigung

Corona-Virus Lesezeit: ca. 1 Minute

Die Anpassung des Maßnahmenkatalogs der Corona-Verordnung an das aktuelle Infektionsgeschehen aufgrund wissenschaftlicher Erkenntnisse lässt sich nicht der Sphäre eines der Beteiligten zuordnen.

Nach übereinstimmenden Erledigungserklärungen der Verfahrensbeteiligten ist eine Klärung von durch den Prozess aufgeworfenen schwierigen Rechtsfragen nicht mehr veranlasst.


OVG Saarland, 01.03.2022 - Az: 2 B 17/22

ECLI:DE:OVGSL:2022:0301.2B17.22.00


Hinweis: Diese Informationen ersetzen keine rechtliche Beratung im Einzelfall. Trotz sorgfältiger Bearbeitung bleibt eine Haftung ausgeschlossen.

Martin Becker (Rechtsanwalt und Mediator, Fachanwalt für Arbeitsrecht)Dr. jur. Jens-Peter Voß (Rechtsanwalt)Patrizia Klein (Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht)

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