Rechtsfragen? Unsere Anwälte helfen sofort   Jetzt Anfrage stellen Bereits 405.114 Anfragen

Kein Anspruch auf eine Corona-Soforthilfe für britische Limited

Corona-Virus | Lesezeit: ca. 1 Minute

Eine Gesellschaft britischen Rechts („Ltd.“), die ihren Hauptsitz im Vereinigten Königreich und in Hessen nur eine Zweigniederlassung hat, ist nach der Richtlinie des Landes Hessen zur Durchführung eines Soforthilfsprogramm für gewerbliche Unternehmen und Unternehmen der Land- und Forstwirtschaft, Selbstständige, Soloselbstständige und Angehörige Freier Berufe, die infolge der Corona-Virus-Pandemie 2020 in ihrer Existenz gefährdet sind - (Corona-Virus-Soforthilfsprogramm Hessen 2020) vom 27.03.2020 (HessStAnz. 2020, S. 271) nicht anspruchsberechtigt.


VG Darmstadt, 25.05.2021 - Az: 7 K 1996/20

ECLI:DE:VGDARMS:2021:0525.7K1996.20.DA.00

Alexandra KlimatosDr. Rochus SchmitzMartin Becker

Rechtsberatung durch unsere Partneranwälte

AnwaltOnline – bekannt aus nordbayern.de 

Fragen kostet nichts: Sie erhalten ein unverbindliches Angebot für eine anwaltliche Beratung.

Das sagen Mandanten über unsere Rechtsberatung

Durchschnitt (4,85 von 5,00 - 1.257 Bewertungen)

Antwort war sehr schnell und kompetent.
Verifizierter Mandant
Umgehende Bearbeitung nach Zahlung, sogar an einem Samstag! Ausführliche, differenzierte und hilfreiche Analyse der Rechtslage. Da, wo ...
Verifizierter Mandant