Rechtsfragen? Unsere Anwälte helfen sofort   Jetzt Anfrage stellen Bereits 413.605 Anfragen

Kein Anspruch auf eine Corona-Soforthilfe für britische Limited

Corona-Virus Lesezeit: ca. 1 Minute

Eine Gesellschaft britischen Rechts („Ltd.“), die ihren Hauptsitz im Vereinigten Königreich und in Hessen nur eine Zweigniederlassung hat, ist nach der Richtlinie des Landes Hessen zur Durchführung eines Soforthilfsprogramm für gewerbliche Unternehmen und Unternehmen der Land- und Forstwirtschaft, Selbstständige, Soloselbstständige und Angehörige Freier Berufe, die infolge der Corona-Virus-Pandemie 2020 in ihrer Existenz gefährdet sind - (Corona-Virus-Soforthilfsprogramm Hessen 2020) vom 27.03.2020 (HessStAnz. 2020, S. 271) nicht anspruchsberechtigt.


VG Darmstadt, 25.05.2021 - Az: 7 K 1996/20

ECLI:DE:VGDARMS:2021:0525.7K1996.20.DA.00


Hinweis: Urteile geben die Rechtsauffassung des Gerichts zum Entscheidungsdatum wieder und ersetzen keine rechtliche Beratung im Einzelfall. Für Aktualität, Vollständigkeit und Richtigkeit wird keine Gewähr übernommen.

Dr. jur. Rochus Schmitz (Rechtsanwalt)Alexandra Klimatos (Rechtsanwältin, Absolventin der Fachanwaltslehrgänge: Familienrecht, Bank- und Kapitalmarktrecht, Miet- und Wohnungseigentumsrecht)Patrizia Klein (Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht)

Wir lösen Ihr Rechtsproblem!

AnwaltOnline – bekannt aus tz.de 

Das sagen Mandanten über unsere Rechtsberatung

Durchschnitt (4,85 von 5,00 - 1.268 Bewertungen)

Danke für die schnelle und einfach Abwicklung bzw. eine kurze, aber detailierte Bewertung meiner Situations bzgl. der Verlängerung eines ...
Verifizierter Mandant
Sehr empfehlenswert!!! Schnelle unkomplizierte Hilfe und ausführliche Antworten in der Rechtsberatung! Ein Lob für diese tolle online Seite.
Verifizierter Mandant