Rechtsprobleme anwaltlich lösen lassen   Jetzt Anfrage stellen Bereits 421.116 Anfragen

Kein Anspruch auf eine Corona-Soforthilfe für britische Limited

Corona-Virus Lesezeit: ca. 1 Minute

Eine Gesellschaft britischen Rechts („Ltd.“), die ihren Hauptsitz im Vereinigten Königreich und in Hessen nur eine Zweigniederlassung hat, ist nach der Richtlinie des Landes Hessen zur Durchführung eines Soforthilfsprogramm für gewerbliche Unternehmen und Unternehmen der Land- und Forstwirtschaft, Selbstständige, Soloselbstständige und Angehörige Freier Berufe, die infolge der Corona-Virus-Pandemie 2020 in ihrer Existenz gefährdet sind - (Corona-Virus-Soforthilfsprogramm Hessen 2020) vom 27.03.2020 (HessStAnz. 2020, S. 271) nicht anspruchsberechtigt.


VG Darmstadt, 25.05.2021 - Az: 7 K 1996/20

ECLI:DE:VGDARMS:2021:0525.7K1996.20.DA.00


Hinweis: Urteile geben die Rechtsauffassung des Gerichts zum Entscheidungsdatum wieder und ersetzen keine rechtliche Beratung im Einzelfall. Für Aktualität, Vollständigkeit und Richtigkeit wird keine Gewähr übernommen.

Hont Péter Hetényi (Rechtsanwalt, Fachanwalt für Strafrecht)Dr. jur. Jens-Peter Voß (Rechtsanwalt)Dr. jur. Rochus Schmitz (Rechtsanwalt)

Wir lösen Ihr Rechtsproblem!

AnwaltOnline – bekannt aus Finanztest 

Das sagen Mandanten über unsere Rechtsberatung

Durchschnitt (4,85 von 5,00 - 1.276 Bewertungen)

Sehr geehrter Herr Voß, ihre Ausführungen haben mir sehr weiter geholfen. Ich bin damit sehr zufrieden und gehe jetzt am Wochenende ...
Andreas Thiel, Waldbronn
Die Beratung war schnell und sehr hilfreich.
Lilli Rahm, 79111 Freiburg