Ohne Suche zum Ziel. Wir lösen Ihr Rechtsproblem!Bewertung: - bereits 388.284 Anfragen

Feuerstättenschau: Bezirksschornsteinfeger muss auch während der Corona-Pandemie Zutritt erhalten!

Corona-Virus | Lesezeit: ca. 2 Minuten

Ein Eigentümer kann sich im Hinblick auf eine Duldungsverfügung zur Durchsetzung der Feuerstättenschau gemäß § 1 Abs. 4 Satz 1 SchfhwG nicht mit Erfolg darauf berufen, es sei ihm aufgrund eines längeren Auslandsaufenthalts unmöglich, den bevollmächtigten Bezirksschornsteinfeger Zutritt zu gewähren. Die Durchführung einer anstehenden Feuerstättenschau zu ermöglichen gehört zu den mit dem Eigentum an einer Liegenschaft verbundenen Pflichten. Im Falle einer längeren Ortsabwesenheit ist es jedenfalls Aufgabe des Eigentümers, durch die Beauftragung anderer Personen dafür Sorge zu tragen, dass seine Pflichten erfüllt werden.

Der mit der zwangsweisen Durchführung der Feuerstättenschau verbundene Eingriff in das Grundrecht des Eigentümers auf Unverletzlichkeit der Wohnung aus Art. 13 GG ist verfassungsrechtlich gerechtfertigt.

Angesichts der wichtigen Ziele der Feuerstättenschau ist dem Eigentümer deren Durchführung auch unter Berücksichtigung der Auswirkungen der Corona-Pandemie grundsätzlich zumutbar.


VG Düsseldorf, 26.02.2021 - Az: 29 L 239/21

ECLI:DE:VGD:2021:0226.29L239.21.00

Wir lösen Ihr Rechtsproblem! AnwaltOnline - empfohlen vom WDR2 Mittagsmagazin

Fragen kostet nichts: Schildern Sie uns Ihr Problem – wir erstellen ein individuelles Rechtsberatungsangebot für Sie.
  Anfrage ohne Risiko    vertraulich    schnell 

So bewerten Mandanten unsere Rechtsberatung

Durchschnitt (4,85 von 5,00 - 1.235 Bewertungen) - Bereits 388.284 Beratungsanfragen

Sehr gute Anwälte!!! Eine schnelle problemlose und ausführlich präzise Beratung.
Kann ich nur weiterempfehlen! MfG

RJanson, Rodenbach

Ich wurde von Frau Rechtsanwältin Patrizia Klein in einer Bankangelegenheit äußerst kompetent beraten. Die Umsetzung der Beratung hat zu einem ...

Verifizierter Mandant