Rechtsprobleme anwaltlich lösen lassen   Jetzt Anfrage stellen Bereits 414.781 Anfragen

Getestete Personenanzahl bei Event-Veranstaltung

Corona-Virus Lesezeit: ca. 1 Minute

Soweit § 27 Abs. 2 CoSchuV die Befugnis umfasst, „auch über diese Verordnung hinausgehende Maßnahmen anzuordnen“, erfordern derartige Maßnahmen, wenn, wie hier im § 16 Abs. 1 CoSchuV bereits andere Regelungen mit Inhaltsgleichen Folgesetzungen existieren, ein besonderes Begründungsbedürfnis ihrer Notwendigkeit, denn es ist spezifiziert aufzuzeigen, warum die vom Verordnungsgeber getroffene Regelung nicht zum Erfolg führen wird.

Der klare Normbefehl in § 16 Abs. 1 Nr. 1 CoSchuV regelt Veranstaltungen und Kulturbetrieb erkennbar abschließend und sieht nur nach den dortigen Maßgaben Abweichungen vor. Dieser klare Normbefehl kann nicht durch die pauschale, weitreichende und allgemeine Regelung in § 27 Abs. 2 CoSchuV mit der Verbindlicherklärung eines Präventions- und Eskalationskonzepts umgangen werden.


VG Frankfurt/Main, 23.08.2021 - Az: 5 L 2323/21

ECLI:DE:VGFFM:2021:0823.5L2323.21.F.00


Hinweis: Urteile geben die Rechtsauffassung des Gerichts zum Entscheidungsdatum wieder und ersetzen keine rechtliche Beratung im Einzelfall. Für Aktualität, Vollständigkeit und Richtigkeit wird keine Gewähr übernommen.

Hont Péter Hetényi (Rechtsanwalt, Fachanwalt für Strafrecht)Alexandra Klimatos (Rechtsanwältin, Absolventin der Fachanwaltslehrgänge: Familienrecht, Bank- und Kapitalmarktrecht, Miet- und Wohnungseigentumsrecht)Martin Becker (Rechtsanwalt und Mediator, Fachanwaltslehrgang Arbeitsrecht)

Wir lösen Ihr Rechtsproblem!

AnwaltOnline – bekannt aus nordbayern.de 

Das sagen Mandanten über unsere Rechtsberatung

Durchschnitt (4,85 von 5,00 - 1.269 Bewertungen)

Sehr genaue und detaillierte Einschätzung. Wichtig ist alle Unterlagen einzusenden und genauestens den Sachverhalt zu schildern.
Verifizierter Mandant
Ich habe sehr zügig alle Antworten auf meine Frage erhalten. Wäre ich zu einem Anwalt mit einer festen Kanzlei gegangen, hätte ich auf einen ...
Leipholz , Euskirchen