Rechtsprobleme anwaltlich lösen lassen   Jetzt Anfrage stellen Bereits 417.321 Anfragen

Eilantrag von „Aufstehen für die Kunst“ gegen Schließung von Kultureinrichtungen abgelehnt

Corona-Virus Lesezeit: ca. 2 Minuten

Der Bayerische Verwaltungsgerichtshof hat den Eilantrag von 23 Kulturschaffenden („Aufstehen für die Kunst“) gegen das generelle Veranstaltungsverbot und die Schließung von Kultureinrichtungen (§ 5 und § 23 Abs. 1 der 12. BayIfSMV) abgelehnt.

Zur Begründung führt der für das Infektionsschutzrecht zuständige 20. Senat aus, die Untersagungen von Veranstaltungen und die Schließung von Kultureinrichtungen begegne aufgrund der Infektions- und Gefährdungslage voraussichtlich keinen durchgreifenden rechtlichen Bedenken.

Angesichts eines diffusen Infektionsgeschehens und des Gesamtkonzepts des Verordnungsgebers, soziale Kontakte und die allgemeine Mobilität möglichst einzuschränken, komme es nicht entscheidend darauf, ob in Kultureinrichtungen in der Vergangenheit bereits Infektionen nachgewiesen worden seien. Zu den von den Antragsstellern angeführten Hygiene- und Lüftungskonzepten fehle es noch an gesicherten Erkenntnissen.

Entsprechende Studien seien noch nicht abgeschlossen.

Der Eingriff in die Kunst- und Berufsfreiheit der Antragsteller erweise sich im Hinblick auf den Schutz der körperlichen Unversehrtheit und der Gesundheit einer Vielzahl von Menschen daher als erforderlich und angemessen.

Auch liege keine rechtswidrige Ungleichbehandlung vor. Teilnehmer bei Versammlungen und Besucher von Gottesdiensten übten aktiv ihre Versammlungs- bzw. Religionsfreiheit aus, während der Genuss von Kunst und Kultur nicht von der Kunstfreiheit selbst geschützt sei. Der Besuch von Kultureinrichtungen unterscheide sich darüber hinaus in Dauer und typischen zwischenmenschlichen Kontakten maßgeblich vom Besuch geöffneter Handels- und Dienstleistungsbetriebe.

Gegen den Beschluss des Senats gibt es keine Rechtsmittel.


VGH Bayern, 15.04.2021 - Az: 20 NE 21.919

Quelle: PM des VGH Bayern


Hinweis: Urteile geben die Rechtsauffassung des Gerichts zum Entscheidungsdatum wieder und ersetzen keine rechtliche Beratung im Einzelfall. Für Aktualität, Vollständigkeit und Richtigkeit wird keine Gewähr übernommen.

Patrizia Klein (Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht)Dr. jur. Jens-Peter Voß (Rechtsanwalt)Theresia Donath (Rechtsanwältin, Fachanwältin für Verkehrsrecht)

Wir lösen Ihr Rechtsproblem!

AnwaltOnline – bekannt aus Donaukurier 

Das sagen Mandanten über unsere Rechtsberatung

Durchschnitt (4,85 von 5,00 - 1.270 Bewertungen)

Hallo, in meinem Fall alles super. Danke!
Verifizierter Mandant
Ich bin sehr zufrieden. Das ging schnell kompetent und der Preis war angemessen und jetzt kann ich beruhigt in den Urlaub fahren. Empfehle ich auf ...
Verifizierter Mandant