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Eigentümerversammlung während der Corona-Pandemie?

Corona-Virus | Lesezeit: ca. 1 Minute

Sieht die Landesverordnung vor, dass lediglich Zusammenkünfte aus geschäftlichen, beruflichen oder dienstlichen Anlässen gestattet sind, kann eine Eigentümerversammlung nicht stattfinden.

Die Durchführung der Eigentümerversammlung als „Vollmachtversammlung“ ist jedoch - unabhängig von der vorrangigen Frage ob überhaupt Versammlungen durchgeführt werden können - unzulässig.


AG Ludwigshafen, 16.03.2021 - Az: 2p C 37/21

Hont Péter HetényiDr. Rochus SchmitzPatrizia Klein

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Natalie Reil, Landshut