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Keine Meditations- und Qigong-Kurse zu Corona-Zeiten

Corona-Virus Lesezeit: ca. 1 Minute

Das VG Aachen hat den Eilantrag der Anbieterin von Meditations- und Qigong-Kursen abgelehnt, mit dem diese eine vorläufige Erlaubnis zur Durchführung von Gruppenkursen erstreiten wollte.

Die Kammer hat klargestellt, dass derartige Kurse nach der aktuellen Corona-Schutzverordnung untersagt seien.

Insbesondere gehöre ihre Durchführung nicht zu den ausnahmsweise erlaubten Tätigkeiten von Angehörigen der Heilberufe mit Approbation und sonstigen Personen, die zur Ausübung der Heilkunde befugt sind.


VG Aachen, 23.12.2020 - Az: 6 L 913/20

Quelle: PM des VG Aachen


Hinweis: Diese Informationen ersetzen keine rechtliche Beratung im Einzelfall. Trotz sorgfältiger Bearbeitung bleibt eine Haftung ausgeschlossen.

Martin Becker (Rechtsanwalt und Mediator, Fachanwalt für Arbeitsrecht)Alexandra Klimatos (Rechtsanwältin, Absolventin der Fachanwaltslehrgänge: Familienrecht, Bank- und Kapitalmarktrecht, Miet- und Wohnungseigentumsrecht)Patrizia Klein (Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht)

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