Rechtsfrage klären? Wir beraten per   E-Mail  -   Video  -   Telefon  -   WhatsAppBewertung: - bereits 392.387 Anfragen

Einberufung einer außerordentlichen Delegiertenversammlung bei derzeitiger COVID-19-Pandemie

Corona-Virus | Lesezeit: ca. 24 Minuten

Das Verlangen der Einberufung einer außerordentlichen Delegiertenversammlung eines Vereins nach § 37 Abs. 1 BGB ist auch nicht unter der Annahme rechtsmissbräuchlich, dass die Abhaltung der Versammlung aufgrund der derzeitigen COVID-19-Pandemie und der daraus resultierenden behördlichen Einschränkungen als Präsenzveranstaltung möglicherweise nicht oder nur eingeschränkt gestattet ist.

§ 5 Abs. 2 und Abs. 3 COVMG sehen Abweichungen von den Regelungen des § 32 BGB vor, so dass grundsätzlich auch die Möglichkeit einer virtuellen Delegiertenversammlung besteht.

Die Festlegung von Versammlungsort und -zeit sowie der weiteren Modalitäten der Versammlung obliegt grundsätzlich dem jeweiligen Einberufungsorgan.

Der Entscheidung lag der nachfolgende Sachverhalt zugrunde:

Der Beteiligte zu 1, ein Rassehunde-Zuchtverein, ist im Vereinsregister eingetragen.

Gemäß § 4 II) 1. der Satzung des Vereins besteht dessen Präsidium aus dem 1., 2. und 3. Präsidenten, dem Hauptzuchtwart, dem Obmann der Richtervereinigung, dem Obmann für Ausbildung und Leistung und dem Schriftleiter. Gemäß § 4 III) der Satzung besteht ein erweiterter Vorstand, dem neben den Mitgliedern des Präsidiums die 1. Vorsitzenden der Landesgruppen angehören.

Gemäß § 4 IV) 8. der Satzung ist eine außerordentliche Delegierten- bzw. Mitgliederversammlung u.a. dann einzuberufen, wenn es von zwei Dritteln des Präsidiums oder zwei Dritteln des erweiterten Vorstands verlangt wird. Der Beteiligte zu 2 ist der derzeitige Obmann für Ausbildung und Leistung, der Beteiligte zu 13 war Hauptzuchtwart und wurde zwischenzeitlich vom Ehrenrat des Vereins seines Amtes enthoben. Die Beteiligten zu 3 bis 12 sind Vorsitzende von Landesgruppen des Vereins, der Beteiligte zu 14 ist der 2. Vorsitzende einer Landesgruppe.

Zum Weiterlesen bitte oder kostenlos und unverbindlich registrieren.

Sie haben keinen Zugang und wollen trotzdem weiterlesen?

Registrieren Sie sich jetzt - testen Sie uns kostenlos und unverbindlich

Wir lösen Ihr Rechtsproblem! AnwaltOnline - empfohlen von 3Sat

Fragen kostet nichts: Schildern Sie uns Ihr Problem – wir erstellen ein individuelles Rechtsberatungsangebot für Sie.
  Anfrage ohne Risiko    vertraulich    schnell 

So bewerten Mandanten unsere Rechtsberatung

Durchschnitt (4,85 von 5,00 - 1.239 Bewertungen) - Bereits 392.387 Beratungsanfragen

Die angeforderte Auskunft bzgl. zurückgeforderter Coronahilfen durch die IHK München hat mich so beeindruckt, dass ich gleich noch eine zweite ...

JG

Sehr schnelle, freundliche und vor allem kompetente Hilfe.

Verifizierter Mandant