Unsere Anwälte lösen Ihre Rechtsfragen   Jetzt Anfrage stellen Bereits 416.906 Anfragen

Verbot von Sportveranstaltungen: Keine Zulassung von Heimspielen des HCL mit 150 Zuschauern

Corona-Virus Lesezeit: ca. 2 Minuten

Ein Vereinsmitglied des HCL kann nicht verlangen, Heimspiele des HCL entsprechend dem vorliegenden Hygienekonzept mit 150 Zuschauern zu gestatten.

Der Entscheidung lag der nachfolgende Sachverhalt zugrunde:

Ein passives Vereinsmitgliedes des HCL begehrte, die Stadt Leipzig im Wege der einstweiligen Anordnung zu verpflichten, Heimspiele des HCL entsprechend dem vorliegenden Hygienekonzept mit 150 Zuschauern zu gestatten.

Das VG Leipzig hat den Antrag als unzulässig abgelehnt.

Nach Auffassung des Verwaltungsgerichts ist der Antrag bereits unzulässig, da der Antragsteller weder Veranstalter ist, noch geltend gemacht hat, als Zuschauer teilnehmen zu wollen. Der Antrag hätte darüber hinaus auch in der Sache keinen Erfolg. Das Verbot von Sportveranstaltungen mit Zuschauern folgt aus § 4 Abs. 1 Nr. 6 SächsCoronaSchVO, die Erteilung von Ausnahmegenehmigungen ist nicht vorgesehen (§ 5 Abs. 1 SächsCoronaSchVO).

Gegen die Regelung des § 4 SächsCoronaSchVO selbst stehe dem Antragsteller ein Normenkontrollantrag nach § 47 Abs. 1 Nr. 2, Abs. 6 VwGO i.V.m. § 24 des Gesetzes über die Justiz im Freistaat Sachsen an das OVG Bautzen offen.


VG Leipzig, 20.11.2020 - Az: 3 L 793/20

Quelle: PM des VG Leipzig


Hinweis: Urteile geben die Rechtsauffassung des Gerichts zum Entscheidungsdatum wieder und ersetzen keine rechtliche Beratung im Einzelfall. Für Aktualität, Vollständigkeit und Richtigkeit wird keine Gewähr übernommen.

Alexandra Klimatos (Rechtsanwältin, Absolventin der Fachanwaltslehrgänge: Familienrecht, Bank- und Kapitalmarktrecht, Miet- und Wohnungseigentumsrecht)Patrizia Klein (Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht)Martin Becker (Rechtsanwalt und Mediator, Fachanwaltslehrgang Arbeitsrecht)

Wir lösen Ihr Rechtsproblem!

AnwaltOnline – bekannt aus radioeins 

Das sagen Mandanten über unsere Rechtsberatung

Durchschnitt (4,85 von 5,00 - 1.270 Bewertungen)

Rechtsanwalt Dr. Voß ist, wie immer, die erste Wahl. Vielen Dank für die hervorragende Beratung!
Dr. Peter Schaller, Dresden
RA Becker hat mir informative Hinweise und Tipps gegeben. Vielen Dank dafür. Eintrittsdatum in den Betrieb im Juli 2018. Im Mai 2023 ging das ...
Verifizierter Mandant