Rechtsprobleme anwaltlich lösen lassen   Jetzt Anfrage stellen Bereits 416.983 Anfragen

Ausnahme von der Beschränkung der zulässigen Personenanzahl für Varieté-Theater?

Corona-Virus Lesezeit: ca. 14 Minuten

Der Antrag auf Anordnung der aufschiebenden Wirkung des Widerspruchs der Antragstellerin vom 09.10.2020 gegen Ziffer 2 der „Allgemeinverfügung zur Beschränkung privater Feierlichkeiten und sonstiger Veranstaltungen“ des Ordnungsamtes der Stadtgemeinde Bremen vom 08.10.2020 wird abgelehnt.

Die Antragsgegnerin wird im Wege der einstweiligen aufgegeben eine Theatervorstellung mit gastronomischen Angebot mit 161 Besuchern auf der Grundlage des vorgelegten Hygienekonzepts mit der Maßgabe zu gestatten, dass kein Alkohol ausgeschenkt wird und die Besucher angehalten werden, eine Mund-Nasenbedeckung zu tragen, soweit sie sich nicht auf ihren Sitzplätzen befinden.

Die Antragsgegnerin wird des Weiteren verpflichtet, bis spätestens Dienstag, den 13.10.2020, 12.00 Uhr, erneut über den Antrag der Antragstellerin auf Erteilung einer Ausnahmegenehmigung nach Ziffer 4 der „Allgemeinverfügung zur Beschränkung privater Feierlichkeiten und sonstiger Veranstaltungen“ vom 08.10.2020 unter Beachtung der Rechtsauffassung des Gerichts zu entscheiden.

Im Übrigen wird der Antrag abgelehnt.

Hierzu führte das Gericht aus:

I. Der Antrag nach § 80 Abs. 5 VwGO, der dahin auszulegen ist, die aufschiebende Wirkung des Widerspruchs der Antragstellerin gegen die Allgemeinverfügung zur Beschränkung privater Feierlichkeiten und sonstiger Veranstaltungen vom 08.10.2020 anzuordnen, hat keinen Erfolg.

Der weitere Inhalt ist nur für registrierte Nutzer zugänglich. Bitte melden Sie sich an oder registrieren Sie sich für einen Zugang.

Urteil freischalten

oder Registrieren

Noch kein Premium-Zugang?

7 Tage kostenlos testen


VG Bremen, 09.10.2020 - Az: 5 V 2166/20

Nachfolgend: OVG Bremen, 10.10.2020 - Az: 1 B 315/20


Hinweis: Urteile geben die Rechtsauffassung des Gerichts zum Entscheidungsdatum wieder und ersetzen keine rechtliche Beratung im Einzelfall. Für Aktualität, Vollständigkeit und Richtigkeit wird keine Gewähr übernommen.

Dr. jur. Rochus Schmitz (Rechtsanwalt)Theresia Donath (Rechtsanwältin, Fachanwältin für Verkehrsrecht)Patrizia Klein (Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht)

Wir lösen Ihr Rechtsproblem!

AnwaltOnline – bekannt aus WDR „Mittwochs live" 

Das sagen Mandanten über unsere Rechtsberatung

Durchschnitt (4,85 von 5,00 - 1.270 Bewertungen)

Super Beratung und Hilfe, vielen Dank.
Verifizierter Mandant
Ich wurde umfassend und schnell über die Rechtslage informiert, vielen Dank für Ihre Hilfe!
Natalie Reil, Landshut