Rechtsprobleme anwaltlich lösen lassen   Jetzt Anfrage stellen Bereits 407.586 Anfragen

Datenerhebung aufgrund infektionsschutzrechtlichen Meldesystems nach dem Infektionsschutzgesetz (IfSG)

Corona-Virus Lesezeit: ca. 1 Minute

Der Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung wird abgelehnt.

Gründe

Der Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung gemäß § 32 Abs. 1 BVerfGG ist abzulehnen. Der Antragsteller trägt nicht vor, dass seine personenbezogenen Daten bereits in das durch die angegriffenen gesetzlichen Vorschriften geregelte Meldesystem gelangt wären oder eine solche Datenerhebung konkret bevorsteht. Eine noch einzulegende Verfassungsbeschwerde des Antragstellers wäre daher mangels eigener, unmittelbarer und gegenwärtiger Betroffenheit in seinen Grundrechten oder grundrechtsgleichen Rechten offensichtlich ohne Erfolgsaussichten.

Diese Entscheidung ist unanfechtbar.


BVerfG, 07.09.2020 - Az: 1 BvQ 89/20

ECLI:DE:BVerfG:2020:qk20200907.1bvq008920


Hinweis: Diese Informationen ersetzen keine rechtliche Beratung im Einzelfall. Trotz sorgfältiger Bearbeitung bleibt eine Haftung ausgeschlossen.

Hont Péter Hetényi (Rechtsanwalt, Fachanwalt für Strafrecht)Dr. jur. Rochus Schmitz (Rechtsanwalt)Martin Becker (Rechtsanwalt und Mediator, Fachanwalt für Arbeitsrecht)

Wir lösen Ihr Rechtsproblem!

AnwaltOnline – bekannt aus radioeins 

Sie erhalten eine echte Erstberatung zum Festpreis statt unverbindlicher Ersteinschätzung.

Das sagen Mandanten über unsere Rechtsberatung

Durchschnitt (4,85 von 5,00 - 1.260 Bewertungen)

Sehr schnelle und super verständliche sowie ausführliche Rechtsberatung per E-Mail. So entstand für mich ein geringstmöglicher Aufwand! Ich würde ...
Landbeck, Annweiler
Sehr gute Anwälte!!! Eine schnelle problemlose und ausführlich präzise Beratung. Kann ich nur weiterempfehlen! MfG
RJanson, Rodenbach