Rechtsfragen? Wir beraten Sie per   E-Mail  -   Video  -   Telefon  -   WhatsApp Bereits 401.978 Anfragen

Maskenpflicht von Versammlungsteilnehmern weiterhin rechtmäßig

Corona-Virus | Lesezeit: ca. 2 Minuten

Die Verpflichtung von Versammlungsteilnehmern zum Tragen eines Mund-Nase-Schutzes ist weiterhin rechtmäßig.

Der Entscheidung lag der nachfolgende Sachverhalt zugrunde:

Die Polizeidirektion Hannover hat die ihr für den 11.07.2020 und 18.07.2020 angezeigten Versammlungen zu dem Thema „Für einen Corona-Untersuchungsausschuss und die Wiederherstellung unserer Grundrechte“ bestätigt und unter anderem die Beschränkung angeordnet, dass die Versammlungsteilnehmer eine geeignete Mund Nase-Bedeckung zu tragen haben. Ausgenommen sind Personen, denen aufgrund von Vorerkrankungen das Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung nicht zumutbar ist.

Das VG Hannover hat den Eilantrag abgelehnt.

Nach Auffassung des Verwaltungsgerichts ist maßgebend, dass bei einer sich fortbewegenden Versammlung die Einhaltung von Mindestabständen zwischen den Teilnehmern zusätzlich erschwert sei und für sich dem Infektionsschutz nicht genüge. Die Eignung einer Mund-Nase-Bedeckung zur Verringerung des Infektionsrisikos Dritter entspreche auch weiterhin dem aktuellen Stand der Forschung.


VG Hannover, 16.07.2020 - Az: 10 B 3828/20

Quelle: PM des VG Hannover

Wir lösen Ihr Rechtsproblem!

AnwaltOnline - bekannt aus Die Welt online

Fragen kostet nichts: Schildern Sie uns Ihr Problem – wir erstellen ein individuelles Rechtsberatungsangebot für Sie.

Das sagen Mandanten über unsere Rechtsberatung

Durchschnitt (4,85 von 5,00 - 1.249 Bewertungen)

Danke für die schnelle und einfach Abwicklung bzw. eine kurze, aber detailierte Bewertung meiner Situations bzgl. der Verlängerung eines ...
Verifizierter Mandant
Super
Verifizierter Mandant