Rechtsfragen? Unsere Anwälte helfen sofort   Jetzt Anfrage stellen Bereits 413.113 Anfragen

NRW-Soforthilfe 2020 erfordert ein registriertes Konto

Corona-Virus Lesezeit: ca. 2 Minuten

Die Beschwerde des Antragstellers ist unbegründet. Er hat auch im Beschwerdeverfahren nicht glaubhaft gemacht, dass er einen Anspruch auf die begehrte Zuwendung im Rahmen des Soforthilfeprogramms des Landes Nordrhein-Westfalen („NRW-Soforthilfe 2020“) gemäß § 53 Landeshaushaltsordnung in Verbindung mit dem Bundesprogramm „Soforthilfen für Kleinstunternehmen und Soloselbständige“ hat, § 123 Abs. 3 VwGO in Verbindung mit § 920 Abs. 2 ZPO.

Voraussetzung für eine Förderung im Rahmen dieses Programms ist ausweislich der zum hier maßgeblichen Zeitpunkt der gerichtlichen Entscheidung geltenden Antragsvorgaben, dass der Antragsteller ein Firmenkonto für die Auszahlung des Förderbetrags benennt, das beim zuständigen Finanzamt registriert ist. Im Abschnitt „Welche Informationen werden für die Antragstellung benötigt?“ auf der Internetseite über die NRW-Soforthilfe 2020 ist ausgeführt, dass Informationen zur Bankverbindung (IBAN + Kreditinstitut) des Firmenkontos für die Auszahlung erforderlich sind. Dabei können aus Sicherheitsgründen nur solche Konten angegeben werden, die beim zuständigen Finanzamt registriert sind. Dies hat der Antragsteller nicht getan. Vielmehr hat er als Bankverbindung ein Konto der „L. e. V.“ angegeben. Dass er das Konto des Vereins für Firmenangelegenheiten, insbesondere zum Einzug seiner Forderungen nutzt, ist unerheblich. Er hat weder dargelegt noch nachgewiesen, dass dieses Konto beim zuständigen Finanzamt als sein Firmenkonto registriert ist.


OVG Nordrhein-Westfalen, 29.06.2020 - Az: 4 B 533/20

ECLI:DE:OVGNRW:2020:0629.4B533.20.00

Vorgehend: VG Köln, 07.04.2020 - Az: 16 L 679/20


Hinweis: Urteile geben die Rechtsauffassung des Gerichts zum Entscheidungsdatum wieder und ersetzen keine rechtliche Beratung im Einzelfall. Für Aktualität, Vollständigkeit und Richtigkeit wird keine Gewähr übernommen.

Patrizia Klein (Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht)Martin Becker (Rechtsanwalt und Mediator, Fachanwaltslehrgang Arbeitsrecht)Dr. jur. Jens-Peter Voß (Rechtsanwalt)

Wir lösen Ihr Rechtsproblem!

AnwaltOnline – bekannt aus Frankfurter Rundschau 

Das sagen Mandanten über unsere Rechtsberatung

Durchschnitt (4,85 von 5,00 - 1.268 Bewertungen)

Wurde heute wieder einmal sehr gut in einer Mietrechtsfrage beraten (Frage ob mein Mietvertrag mich wirklich zum Renovieren verpflichtet und ob ...
Verifizierter Mandant
Aufgrund meiner kurzen sachlichen Beschreibung war die Rechtsauskunft sehr korrekt und ausführlich - tadellos
Verifizierter Mandant