Der Bundesrat strebt eine Regelung für sogenannte nachrichtenlose Konten an und bringt dazu einen Gesetzentwurf (21/1396) in den Bundestag ein. In dem Entwurf geht es um die Veröffentlichung von Informationen über unbekanntes Geld- und Wertpapiervermögen Verstorbener.
Es sei zu vermuten, dass in den meisten dieser Fälle bislang unbekannte Erben Gläubiger der Vermögensansprüche geworden seien, heißt es im Entwurf. Das Finanzministerium in Nordrhein-Westfalen gehe nach Auswertung der Mitteilungen seiner Prüfungsdienste landesweit von einem Gesamtbestand von bis zu 300 Millionen Euro und bundesweit von bis zu zwei Milliarden Euro aus. Der Verband Deutscher Erbenermittler schätze das bundesweite Volumen hingegen auf bis zu neun Milliarden Euro.
Die Problematik werde verschärft durch die rasant fortschreitende Digitalisierung im Bankengewerbe. Hinterlasse ein Verstorbener keine weiteren Hinweise auf ihm gehörende Online-Konten, so sei es für Erben schwer, diesen Teil des Nachlasses zu ergründen. Den Auskunftsersuchen privater Personen ins Blaue hinein stehe das Bankgeheimnis entgegen.
Um die verfassungsrechtliche Institutsgarantie des Eigentums zugunsten der Erben zu stärken, bestehe Regelungsbedarf, heißt es in der Vorlage. Es müsse eine allgemein zugängliche Informationsquelle über Vermögensanlagen des Verstorbenen bei Kreditinstituten bereitgestellt werden, wenn kein Erbe Anspruch darauf erhebe. Nur so könne das Eigentumsrecht der Erben bei zunehmender Digitalisierung in der Bankwirtschaft wirksam gewährleistet werden.
Künftig sollen die gespeicherten persönlichen Daten zum Verstorbenen und der Name des Kreditinstituts gleichzeitig in maschineller Form immer auch an das Bundesamt für Justiz übermittelt werden. Die Behörde soll mit diesen Daten künftig ein zentrales und öffentlich einsehbares Register im Internet führen, in dem insbesondere Erben alle für die weitere Geltendmachung von Vermögensansprüchen vorhandenen Informationen suchen können.
Die Bundesregierung erklärt in ihrer Stellungnahme zu dem Gesetzentwurf, sie verfolge in Bezug auf nachrichtenlose Konten einen weitergehenden Ansatz. So sei beabsichtigt, zur Förderung sozialer Innovationen die Gelder aus allen nachrichtenlosen Konten in einem revolvierenden Fonds nutzen zu können.
Veröffentlicht: 02.09.2025
Quelle: heute im bundestag (hib)
JG
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