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Versammlung in Gießen zum Thema „Gesundheit stärken statt Grundrechte schwächen – Schutz vor Viren, nicht vor Menschen!“ bleibt verboten

Corona-Virus | Lesezeit: ca. 3 Minuten

Der Hessische Verwaltungsgerichtshof hat entschieden, dass die ab heute Mittag (14 Uhr) beginnende geplante Versammlung, die in dieser Woche täglich stattfinden soll, mit dem Thema „Gesundheit stärken statt Grundrechte schwächen – Schutz vor Viren, nicht vor Menschen!“ in Gießen verboten bleibt.

Der Anmelder der Versammlung hatte zuvor gegen den Bescheid der Oberbürgermeisterin der Stadt Gießen vom 8. April 2020 erfolglos um Gewährung einstweiligen Rechtsschutzes beim Verwaltungsgericht Gießen nachgesucht. Mit diesem Bescheid der Stadt Gießen war die Kundgebung auf dem Berliner Platz und die Route durch die Innenstadt von Gießen unter Verweis auf das Kontaktverbot der Dritten Hessischen Verordnung zur Bekämpfung des Coronavirus verboten worden. Das Verwaltungsgericht Gießen hat mit Beschluss vom 9. April 2020 entschieden, dass die durch die Dritte Corona-Verordnung vorgesehenen verbindlichen Einschränkungen der Grundrechte der Betroffenen angesichts der aktuellen infektionsrechtlichen Bedrohungslage gerechtfertigt seien.

Hiergegen hat der Anmelder der Versammlung am Gründonnerstag (9. April 2020) Beschwerde eingelegt und ergänzend am Karfreitag (10. April 2020) begründet.

Der Hessische Verwaltungsgerichtshof hat heute die Beschwerde mit einem sog. Tenorbeschluss zurückgewiesen. Dies bedeutet, dass sich das Gericht wegen der Eilbedürftigkeit in seiner heutigen Entscheidung auf die Beschlussformel beschränkt hat und dass die Begründung zeitnah im Laufe der Woche gegeben und an die Beteiligten zugestellt werden wird.

Der Beschluss des Hessischen Verwaltungsgerichtshofs ist unanfechtbar.


VGH Hessen, 14.04.2020 - Az: 2 B 985/20

Vorgehend: VG Gießen, 09.04.2020 - Az: 4 L 1479/20

Nachfolgend: BVerfG, 15.04.2020 - Az: 1 BvR 828/20

Quelle: PM des VGH Hessen

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