Rechtsprobleme anwaltlich lösen lassenJetzt Anfrage stellen Bereits 404.883 Anfragen
Corona-Allgemeinverfügung: Eilantrag gegen Mindestabstand
Corona-Virus | Lesezeit: ca. 2 Minuten
Das Verwaltungsgericht Hamburg hat mit heute veröffentlichtem Beschluss den Eilantrag einer Privatperson abgelehnt, mit dem sich diese gegen das mit Allgemeinverfügung vom 22. März 2020 angeordnete Mindestabstandsgebot gewandt hat. Die streitgegenständliche Allgemeinverfügung regelt u.a., dass Personen an öffentlichen Orten grundsätzlich einen Mindestabstand von 1,5 m zueinander einhalten müssen.
Nach Auffassung des Verwaltungsgerichts hat der Antragsteller die Einschränkungen durch das Mindestabstandsgebot bis zum Ende des Gültigkeitszeitraums der angegriffenen Allgemeinverfügung mit Ablauf des 5. April 2020 hinzunehmen. In der Abwägung überwiegt danach das öffentliche Interesse an einer Eindämmung der COVID-19-Epidemie und der Aufrechterhaltung eines funktionsfähigen Gesundheitssystems das private Interesse des Antragstellers an einer Aussetzung dieser Kontaktbeschränkung.
Gegen die Entscheidung kann der Antragsteller Beschwerde bei dem Hamburgischen Oberverwaltungsgericht erheben.
VG Hamburg, 02.04.2020 - Az: 21 E 1509/20
Quelle: PM des VG Hamburg
Wir lösen Ihr Rechtsproblem!
AnwaltOnline - bekannt aus radioeins
Fragen kostet nichts: Sie erhalten kostenlos ein unverbindliches Angebot für eine anwaltliche Beratung.
Anfrage ohne Risiko
Vertraulich
Schnell
Das sagen Mandanten über unsere Rechtsberatung
Durchschnitt (4,85 von 5,00 - 1.257 Bewertungen)
Meine Frage wurde schnell und fachkundig beantwortet. Ich bin sehr zufrieden.
Verifizierter Mandant
Dr. Voß ist sehr ausführlich auf meine Fragestellung eingegangen und hat mein Problem durch entsprechende Hinweise perfekt gelöst.
Sehr ...