Rechtsfragen? Wir beraten Sie per   E-Mail  -   Video  -   Telefon  -   WhatsApp Bereits 400.045 Anfragen

Bundesrat befasst sich mit Plänen für Corona-Schutzmaßnahmen

Corona-Virus | Lesezeit: ca. 4 Minuten

In einer eigens einberufenen Sondersitzung befassen sich die Länder am 18. März 2022 mit geplanten Änderungen am Infektionsschutzgesetz, die der Bundestag voraussichtlich am selben Vormittag beschließen wird. Bislang liegt dazu ein Gesetzentwurf der Regierungsfraktionen vor, der möglicherweise vom Bundestag bei Verabschiedung in 2./3. Lesung noch verändert wird; die endgültige Fassung erhält der Bundesrat direkt nach der Abstimmung im Bundestag - voraussichtlich erst kurz vor Beginn der Sondersitzung.

Niedrigschwellige Maßnahmen

Mit Ablauf des 19. März 2022 läuft die Rechtsgrundlage für die meisten Corona- Schutzmaßnahmen im Infektionsschutzgesetz (IfSG) aus. Danach sollen die Länder nach dem Entwurf nur noch befugt sein, unabhängig vom lokalen Infektionsgeschehen ausgewählte niedrigschwellige Maßnahmen anzuordnen.

Erweiterte Maßnahmen für Hot Spots

Bei lokal begrenzten bedrohlichen Infektionslagen (sogenannten Hot Spots) - etwa aufgrund einer gefährlicheren Virusvariante oder aufgrund drohender Überlastung der Krankenhäuser - sollen erweiterte Schutzmaßnahmen zur Verfügung stehen, etwa Maskenpflicht, Abstandsgebot und Hygienekonzepte.

Voraussetzung soll aber sein, dass das Parlament des jeweiligen Landes in Bezug auf das konkrete Gebiet die konkrete Gefahr einer sich dynamisch ausbreitenden Infektionslage und die Anwendbarkeit der erweiterten Schutzmaßnahmen festgestellt hat.

Gesetzliche Definitionen der Nachweise

Die Definitionen des Impf-, des Genesenen- und des Testnachweises sollen künftig nicht mehr in der COVID19-Schutzmaßnahmen-Ausnahmenverordnung - deren Änderung unter TOP 1b auch auf der Tagesordnung steht, sondern im Infektionsschutzgesetz selbst definiert werden.

Übergangsregelung

Um Schutzlücken zu vermeiden, sieht der Entwurf eine Übergangsregelung vor. Länder können danach bis zum 2. April 2022 solche Schutzmaßnahmen weiter anwenden, die auch vom neuen Regelungskatalog für niedrigschwellige Maßnahmen und Hot-Spot-Maßnahmen umfasst wären, ohne selbst dafür neue Gesetze erlassen zu müssen. Andere Regelungen laufen zum 19. März 2022 ohne Übergangsregel aus.

Maßnahmen befristet für ein halbes Jahr

Die auf den neuen Regelungen beruhenden Maßnahmen sollen spätestens mit Ablauf des 23. September 2022 außer Kraft treten. Dann soll neu bewertet werden, welche Schutzvorkehrungen im Herbst und Winter erforderlich sind.

Schnelles Inkrafttreten geplant

Nach der Entwurfsfassung soll das Gesetz teils am Tag nach der Verkündung, teils am 20. März 2022 in Kraft treten.

Veröffentlicht: 17.03.2022

Quelle: BundesratKOMPAKT

Wir lösen Ihr Rechtsproblem!

AnwaltOnline - bekannt aus Chip.de

Fragen kostet nichts: Schildern Sie uns Ihr Problem – wir erstellen ein individuelles Rechtsberatungsangebot für Sie.

Das sagen Mandanten über unsere Rechtsberatung

Durchschnitt (4,85 von 5,00 - 1.246 Bewertungen)

Meine Anfrage wurde schnell, verständlich und auf den Punkt genau beantwortet. Bei zukünftigen rechtlichen Problemen werde ich AnwaltOnline ...
Verifizierter Mandant
Sehr schnelle und kompetente Beantwortung meiner Fragen. Vielen Dank
Verifizierter Mandant