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Digitales COVID-Zertifikat: Schweizer Zertifikate gelten auch in der EU

Corona-Virus Lesezeit: ca. 2 Minuten

Die Schweizer COVID-Zertifikate werden in der EU unter den gleichen Bedingungen wie das digitale COVID-Zertifikat der EU akzeptiert. Diese heute (Donnerstag) von der Kommission angenommen Entscheidung tritt am morgigen 9. Juli in Kraft. EU-Justizkommissar Didier Reynders begrüßte, dass die Schweizer Behörden beschlossen haben, ein System auf der Grundlage des digitalen COVID-Zertifikats der EU einzuführen. Damit werde das Zertifikat nicht nur die Freizügigkeit innerhalb der EU, sondern auch zwischen der EU und der Schweiz erleichtern.

In der Praxis werden Inhaber eines Schweizer Zertifikats – Schweizer Staatsangehörige, EU-Bürger und Drittstaatsangehörige, die sich rechtmäßig in der Schweiz aufhalten oder dort wohnen - innerhalb der EU zu den gleichen Bedingungen reisen können wie Inhaber eines digitalen COVID-Zertifikats der EU. Gleichzeitig hat die Schweiz zugestimmt, das digitale COVID-Zertifikat der EU für Reisen in die Schweiz zu akzeptieren.

Die Freizügigkeit zwischen der EU und der Schweiz basiert auf einem Freizügigkeitsabkommen, das keinen Mechanismus zur Übernahme von Unionsrechtsakten enthält. Infolgedessen musste die Kommission einen separaten Beschluss fassen, um sicherzustellen, dass Schweizer COVID-Zertifikate in der EU anerkannt und akzeptiert werden können.

Die Entscheidung der Kommission über die Gleichwertigkeit des Schweizer COVID-Zertifikats ist online verfügbar. Die Kommission steht auch mit einer Reihe von anderen Drittländern in Kontakt, um die potenzielle Gleichwertigkeit von Nicht-EU-Zertifikaten mit dem digitalen COVID-Zertifikat der EU zu prüfen.

Veröffentlicht: 08.07.2021

Quelle: PM der EU-Kommission

Dr. jur. Jens-Peter Voß (Rechtsanwalt)Hont Péter Hetényi (Rechtsanwalt, Fachanwalt für Strafrecht)Alexandra Klimatos (Rechtsanwältin, Absolventin der Fachanwaltslehrgänge: Familienrecht, Bank- und Kapitalmarktrecht, Miet- und Wohnungseigentumsrecht)

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