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Schutzmasken für Bedürftige

Corona-Virus Lesezeit: ca. 2 Minuten

Bereits seit dem 15. Dezember 2020 erhalten Menschen aus Risikogruppen Zugang zu vergünstigten FFP2-Masken. Ab dem 16. Februar 2021 können sich nun auch Menschen, die Arbeitslosengeld II beziehen, kostenlose FFP2-Masken abholen.

Mit der Erweiterung der Coronavirus-Schutzmasken-Verordnung haben Empfängerinnen und Empfängern von Leistungen der Grundsicherung für Arbeitsuchende Anspruch auf einmalig zehn kostenfreie FFP2-Masken oder vergleichbare Masken.

Der Anspruch bezieht sich konkret alle Personen, die Arbeitslosengeld II nach dem Zweiten Buch Sozialgesetzbuch beziehen oder mit einer solchen Person in einer Bedarfsgemeinschaft leben. Davon umfasst sind also auch (mit-)versicherte Personen in der Bedarfsgemeinschaft wie Kinder oder andere Personen, die nicht erwerbsfähig sind.

Um die Betroffenen schnell und zuverlässig über ihren Anspruch zu informieren, werden die Krankenkassen und -versicherungen ihre betroffenen Mitglieder zeitnah anschreiben.

Die Schutzmasken können gegen Vorlage des Informationsschreibens und des Personalausweises oder eines anderen Lichtbildausweises kostenfrei in einer Apotheke nach Wahl abgeholt werden.

Die einmalige Abholung der Schutzmasken ist bis einschließlich 6. März 2021 in jeder Apotheke möglich.

Veröffentlicht: 18.02.2021

Quelle: PM des BMAS

Hont Péter Hetényi (Rechtsanwalt, Fachanwalt für Strafrecht)Dr. jur. Rochus Schmitz (Rechtsanwalt)Dr. jur. Jens-Peter Voß (Rechtsanwalt)

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