Unmittelbar nach dem Bundestag will am 18. November 2020 auch der Bundesrat über das Dritte Gesetz zum Schutz der Bevölkerung bei einer epidemischen Lage von nationaler Tragweite abstimmen. Auf Bitten der Bundesregierung kommen die Länder hierfür in einer Sondersitzung zusammen, um das Gesetzgebungsverfahren schnellstmöglich abzuschließen.
Rechtsgrundlage für Corona-Maßnahmen der Länder
Der vom Bundestag voraussichtlich am gleichen Tag beschlossene Gesetzentwurf der Koalitionsfraktionen enthält eine Konkretisierung der Rechtsgrundlage für grundrechtseinschränkende Maßnahmen der Länder zur Bekämpfung der Corona-Pandemie: Ein neuer § 28a Infektionsschutzgesetz soll die bisherige Generalklausel präzisieren und beispielhaft aufzählen, welche Maßnahmen die Länder per Verordnung regeln können.
Dies entspricht einer Forderung des Bundesrates vom 6. November 2020.
Infektionsketten durchbrechen
Der Entwurf enthält zudem ein Bündel von Maßnahmen, um Infektionsketten schnell und effektiv zu durchbrechen - u.a. durch erweiterte Laborkapazitäten auch in Veterinärmedizinischen Einrichtungen, Schnelltests sowie einheitliche Vorgaben für Reiserückkehrer aus Risikogebieten inklusive einer digitalen Einreiseanmeldung für Rückkehr aus Risikogebieten. Dies soll eine bessere Nachvollziehbarkeit der Quarantäneanordnung durch die zuständigen Behörden ermöglichen.
Vorbereitung für Impfprogramme
Das geplante Gesetz trifft Vorbereitungen für Impfprogramme und Testungen - darauf sollen künftig auch Personen ohne Krankenversicherung einen Anspruch haben. Ein Impfpflicht ist nicht vorgesehen.
Verdienstausfall geregelt
Ebenfalls geplant: weitere finanzielle Unterstützungen für erwerbstätige Eltern, die wegen der Kinderbetreuung im Quarantänefall Verdienstausfälle haben. Keinen Anspruch auf Verdienstausfall hat allerdings künftig, wer eine vermeidbare Reise in ein Risikogebiet antritt und sich daher bei Rückkehr in Quarantäne begeben muss.
Umfangreiche Änderungen vorgeschlagen
Der federführende Gesundheitsausschuss des Bundestages schlägt in seiner Beschlussempfehlung umfangreiche Änderungen am Koalitionsentwurf vor. Darüber stimmt der Bundestag am 18. November 2020 in 2./3. Lesung ab.
Veröffentlicht: 18.11.2020
Quelle: BundesratKOMPAKT