Bayern möchte die Rechtsgrundlagen für Maßnahmen im Kampf gegen die Corona-Pandemie konkretisieren lassen: Mit einem Entschließungsantrag fordert das Land eine Ergänzung des bundesweit geltenden Infektionsschutzgesetzes. Die Initiative wird am 6. November 2020 im Bundesratsplenum vorgestellt.
Präzisierung der gesetzlichen Befugnis
Bayern bemängelt, dass die derzeitige Befugnis für Corona-Verordnungen der Länder lediglich als Generalklausel ausgestaltet ist und das Ausmaß der Ermächtigung nur sehr unscharf umschreibt: Das Infektionsschutzgesetz erlaubt den zuständigen Behörden, die „notwendigen“ Schutzmaßnahmen zu ergreifen, führt aber nur einige wenige explizite Beispiele auf. Inhalt und Grenzen möglicher grundrechtsbeschränkender Schutzmaßnahmen zur Bewältigung der Pandemie müssten aber präzise gestaltet sein, betont Bayern in der Entschließung.
Bundeseinheitliche Handhabung
Notwendig seien standardisierte Maßnahmen mit möglichst einheitlicher Handhabung im Bundesgebiet, ohne jedoch in begründeten Fällen regionale oder lokale Einzelfallregelungen auszuschließen. Bayern schlägt daher vor, im Infektionsschutzgesetz solche Maßnahmen konkret aufzuzählen, die sich in der Praxis bereits als erfolgreich erwiesen haben und von Gerichten als rechtmäßig bestätigt worden sind – also z.B. Ausgangs- und Kontaktbeschränkungen im privaten sowie im öffentlichen Raum, Abstandsgebote, Maskenpflicht, Sperrstunden, Kontaktdatenspeicherung usw.
Beratung in den Fachausschüssen
Nach Vorstellung im Plenum wird der Entschließungsantrag in die Fachausschüsse überwiesen. Sobald diese ihre Beratungen abgeschlossen haben, kommt die Vorlage zur Abstimmung wieder auf die Plenartagesordnung.
Veröffentlicht: 05.11.2020
Quelle: BundesratKOMPAKT