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Baden-Württemberg: Maskenpflicht im öffentlichen Personennahverkehr

Corona-Virus | Lesezeit: ca. 2 Minuten

Zur Einhaltung der Maskenpflicht im öffentlichen Personennahverkehr setzt das Verkehrsministerium auf deutliche Hinweise und verstärkte Kontrollen. Seit 1. Juli 2020 können Bußgelder von bis zu 250 Euro verhängt werden, wenn der Mund- und Nasenschutz nicht getragen wird.

Um weiter steigende Infektionszahlen mit dem Coronavirus zu verhindern, setzt das Verkehrsministerium verstärkt den Fokus auf die Einhaltung der Pflicht zum Tragen eines Mund- und Nasenschutzes im öffentlichen Personennahverkehr (ÖPNV).

Zur Durchsetzung der Maskenpflicht kündigte der Verkehrsminister zudem verstärkte Präsenz vor Ort an.

Bußgelder bis 250 Euro möglich

In Baden-Württemberg können seit dem 1. Juli Behörden vor Ort Bußgelder von bis zu 250 Euro verhängt werden, wenn der Mund- und Nasenschutz nicht getragen wird. „Das ist manchen Fahrgästen offensichtlich nicht klar“, erklärte Hermann. „Die Maske muss von allen wieder als wichtig wahrgenommen werden. Zusammen mit Abstand und den Hygieneregeln können wir Corona-Infektionen verhindern“, verdeutlicht Hermann.

Auch über die Social-Media-Kanäle der Landesmarke bwegt wird mit Filmen und Posts auf die Maskenpflicht im ÖPNV hingewiesen.

Veröffentlicht: 12.08.2020

Quelle: PM Staatsministerium Baden-Württemberg

Martin BeckerHont Péter HetényiDr. Rochus Schmitz

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