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Ungeeignetheit des Vorsorgebevollmächtigten

Betreuungsrecht Lesezeit: ca. 1 Minute

Ein Vorsorgebevollmächtigter ist auch dann ungeeignet, die Angelegenheiten des Betroffenen zu besorgen, wenn er auch unverschuldet objektiv nicht in der Lage ist, die Vorsorgevollmacht zum Wohle des Betroffenen auszuüben.


BGH, 07.08.2013 - Az: XII ZB 671/12

Hont Péter HetényiMartin BeckerTheresia Donath

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