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Ungeeignetheit des Vorsorgebevollmächtigten
Betreuungsrecht | Lesezeit: ca. 1 Minute
Ein Vorsorgebevollmächtigter ist auch dann ungeeignet, die Angelegenheiten des Betroffenen zu besorgen, wenn er auch unverschuldet objektiv nicht in der Lage ist, die Vorsorgevollmacht zum Wohle des Betroffenen auszuüben.
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