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Verbindlichkeiten bei der Prüfung der Mittellosigkeit

Betreuungsrecht Lesezeit: ca. 1 Minute

Es kommt bei der Prüfung der Mittellosigkeit hinsichtlich des einzusetzenden Vermögens nur auf das verfügbare Aktivvermögen an, Verbindlichkeiten - auch bereits titulierte - werden nicht berücksichtigt.


BayObLG, 08.10.2003 - Az: 3Z BR 100/03


Hinweis: Urteile geben die Rechtsauffassung des Gerichts zum Entscheidungsdatum wieder und ersetzen keine rechtliche Beratung im Einzelfall. Für Aktualität, Vollständigkeit und Richtigkeit wird keine Gewähr übernommen.

Alexandra Klimatos (Rechtsanwältin, Absolventin der Fachanwaltslehrgänge: Familienrecht, Bank- und Kapitalmarktrecht, Miet- und Wohnungseigentumsrecht)Patrizia Klein (Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht)Hont Péter Hetényi (Rechtsanwalt, Fachanwalt für Strafrecht)

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