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Verbindlichkeiten bei der Prüfung der Mittellosigkeit

Betreuungsrecht Lesezeit: ca. 1 Minute

Es kommt bei der Prüfung der Mittellosigkeit hinsichtlich des einzusetzenden Vermögens nur auf das verfügbare Aktivvermögen an, Verbindlichkeiten - auch bereits titulierte - werden nicht berücksichtigt.


BayObLG, 08.10.2003 - Az: 3Z BR 100/03


Hinweis: Urteile geben die Rechtsauffassung des Gerichts zum Entscheidungsdatum wieder und ersetzen keine rechtliche Beratung im Einzelfall. Für Aktualität, Vollständigkeit und Richtigkeit wird keine Gewähr übernommen.

Dr. jur. Jens-Peter Voß (Rechtsanwalt)Patrizia Klein (Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht)Theresia Donath (Rechtsanwältin, Fachanwältin für Verkehrsrecht)

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JG