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Verbindlichkeiten bei der Prüfung der Mittellosigkeit

Betreuungsrecht Lesezeit: ca. 1 Minute

Es kommt bei der Prüfung der Mittellosigkeit hinsichtlich des einzusetzenden Vermögens nur auf das verfügbare Aktivvermögen an, Verbindlichkeiten - auch bereits titulierte - werden nicht berücksichtigt.


BayObLG, 08.10.2003 - Az: 3Z BR 100/03


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