Rechtsprobleme anwaltlich lösen lassen   Jetzt Anfrage stellen Bereits 421.423 Anfragen

Mündelgeldanlage in Fonds

Betreuungsrecht Lesezeit: ca. 2 Minuten

Bei der Genehmigung einer von Anlageformen des § 1807 BGB abweichende Geldanlage nach § 1811 BGB handelt es sich um eine Entscheidung, die im pflichtgemäßen Ermessen des Vormundschaftsgerichts steht.

Eine Genehmigung kommt nur dann in Betracht, wenn die beabsichtigte Anlage im Einzelfall klar erkennbare wirtschaftliche Vorteile bietet und gleichermaßen sicher ist.

Die vormundschafsgerichtliche Genehmigung der Mündelgeldanlage in Aktienfonds ist daher grundsätzlich möglich.

Eine Ablehnung durch das Vormundschaftsgericht kann nicht allein mit einem Hinweis auf das Risiko von Kursschwankungen erfolgen.

Eine sachgerechte Abwägung ist im Einzelfall schon wegen der wirtschaftlichen Vorteile vorzunehmen.

Der weitere Inhalt ist nur für registrierte Nutzer zugänglich. Bitte melden Sie sich an oder registrieren Sie sich für einen Zugang.

Urteil freischalten

oder Registrieren

Noch kein Premium-Zugang?

7 Tage kostenlos testen


OLG Köln, 09.08.2000 - Az: 16 Wx 93/00

ECLI:DE:OLGK:2000:0809.16WX93.00.00


Hinweis: Urteile geben die Rechtsauffassung des Gerichts zum Entscheidungsdatum wieder und ersetzen keine rechtliche Beratung im Einzelfall. Für Aktualität, Vollständigkeit und Richtigkeit wird keine Gewähr übernommen.

Theresia Donath (Rechtsanwältin, Fachanwältin für Verkehrsrecht)Patrizia Klein (Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht)Dr. jur. Jens-Peter Voß (Rechtsanwalt)

Wir lösen Ihr Rechtsproblem!

AnwaltOnline – bekannt aus WDR2 Mittagsmagazin 

Das sagen Mandanten über unsere Rechtsberatung

Durchschnitt (4,85 von 5,00 - 1.278 Bewertungen)

Nachdem ich für eine kurzfristige rechtliche Frage im Gewerbemietrecht vor Ort niemanden finden konnte, der mir eine fundierte Rechtsauskunft geben ...
Julia S., Berlin
Super schnelle und sehr kompetente Antwort! Kann ich nur empfehlen!
Verifizierter Mandant