Verfahrenspflegervergütung in Unterbringungssachen
Betreuungsrecht | Lesezeit: ca. 1 Minute
In einer Unterbringungssache kann ein Rechtsanwalt, der zum Verfahrenspfleger bestellt worden ist, nur dann nach den Vorschriften des Rechtsanwaltsvergütungsgesetzes abrechnen, wenn die Erforderlichkeit anwaltsspezifischer Tätigkeiten im Bestellungsbeschluss festgestellt wurde oder in dem konkreten Einzelfall die Wahrnehmung anwaltstypischer Aufgaben erforderlich war.
BGH, 23.07.2014 - Az: XII ZB 111/14
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