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Umgangsverbot zwischen Betreutem und seinem volljährigen Kind - Beschwerdebefugnis des Kindes?

Betreuungsrecht Lesezeit: ca. 1 Minute

Beim Umgang eines volljährigen Kindes mit seinem unter Betreuung stehenden Elternteil handelt es sich um ein subjektives Recht. Sofern der Kontakt durch richterlichen Beschluß oder eine betreuerseitige Einzelmaßnahme eingeschränkt wird, so ergibt sich hieraus eine Beschwerdeberechtigung des Kindes, da die Maßnahme in den grundgesetzlich geschützten Kernbereich des Art. 6 GG eingreift und daher der gerichtlichen Kontrolle unterliegt.


OLG Hamm, 30.10.2008 - Az: 15 Wx 257/08


Hinweis: Diese Informationen ersetzen keine rechtliche Beratung im Einzelfall. Trotz sorgfältiger Bearbeitung bleibt eine Haftung ausgeschlossen.

Dr. jur. Jens-Peter Voß (Rechtsanwalt)Hont Péter Hetényi (Rechtsanwalt, Fachanwalt für Strafrecht)Patrizia Klein (Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht)

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