- Betreuungsrecht
- Urteile
Rechtsfragen? Lösen unsere Rechtsanwälte für Sie.Bewertung: - bereits 397.616 Anfragen
Zwangssterilisationen
Betreuungsrecht | Lesezeit: ca. 1 Minute
Zwangssterilisationen sind gem § 1905 BGB verboten. Der Betreuer kann in die Sterilisation einer Betreuten deshalb nur dann einwilligen, wenn die Sterilisation nicht deren natürlichem Willen widerspricht. Auf die Einwilligungsfähigkeit kommt es dabei nicht an. Es genügt jede Art der Willensäußerung - Ablehnung mit Worten, Gesten oder durch Gegenwehr.
Allerdings muss die Ablehnung sich gegen die Sterilisation als solche richten. Richtet sie sich nur gegen Begleitumstände, z.B. wegen Angst vor dem Arzt gegen die ärztliche Untersuchung, so müssen die den Widerstand hervorrufenden Verhältnisse geändert werden.
Wir lösen Ihr Rechtsproblem! AnwaltOnline - empfohlen von radioeins
Fragen kostet nichts: Schildern Sie uns Ihr Problem – wir erstellen ein individuelles Rechtsberatungsangebot für Sie. Anfrage ohne Risiko vertraulich schnell So bewerten Mandanten unsere Rechtsberatung
Durchschnitt (4,85 von 5,00 - 1.242 Bewertungen) - Bereits 397.616 Beratungsanfragen
Sehr schnelle und freundliche Beratung. Alles zur meiner vollsten Zufriedenheit. Vielen Dank.
Verifizierter Mandant
Sehr umfassende und erschöpfende Rechtsauskunft erhalten, könnte nicht besser sein.
Thomas Heinrichs, Bräunlingen