Rechtsfragen? Lösen Sie mit unseren Anwälten   Jetzt Anfrage stellen Bereits 422.039 Anfragen

Rechenschaftspflicht bei besonderem Freundschafts- und Vertrauensverhältnis

Betreuungsrecht Lesezeit: ca. 1 Minute

Handelt es sich bei Unterstützungs- und Hilfeleistungen um solche, die aufgrund eines besonderen Freundschafts- und Vertrauensverhältnisses erbracht worden sind, so kann dies gegen den Abschluss eines Auftragsvertrages sprechen.

Ein anderes gilt dann, wenn ein rechtsgeschäftlicher Bindungswille aus den Gesamtumständen bejaht werden kann. Liegt kein rechtsgeschäftlicher Bindungswille vor, so kann im Rahmen eines solchen Vertrauensverhältnisses keine Auskunft oder gar Rechenschaft verlangt werden.

Insbesondere soll so der Betraute vor einem einseitigen (Haftungs-) Risiko geschützt werden.


LG Bonn, 20.05.2016 - Az: 1 O 80/16

ECLI:DE:LGBN:2016:0520.1O80.16.00


Hinweis: Urteile geben die Rechtsauffassung des Gerichts zum Entscheidungsdatum wieder und ersetzen keine rechtliche Beratung im Einzelfall. Für Aktualität, Vollständigkeit und Richtigkeit wird keine Gewähr übernommen.

Patrizia Klein (Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht)Alexandra Klimatos (Rechtsanwältin, Absolventin der Fachanwaltslehrgänge: Familienrecht, Bank- und Kapitalmarktrecht, Miet- und Wohnungseigentumsrecht)Dr. jur. Jens-Peter Voß (Rechtsanwalt)

Wir lösen Ihr Rechtsproblem!

AnwaltOnline – bekannt aus stern.de 

Das sagen Mandanten über unsere Rechtsberatung

Durchschnitt (4,85 von 5,00 - 1.279 Bewertungen)

ich danke Ihnen sehr für die umfangreiche schnelle Antwort, das hat uns sehr geholfen, dankeschön
Verifizierter Mandant
Ich bin wieder sehr zufrieden, hatte in der Vergangenheit schon mal den Rechtsanwaltservice genutzt. Die Antwort kam wieder sehr schnell, ausführlich ...
Simon, Mecklenburg Vorpommern