Wird ein an Alzheimer erkrankter Ehegatte im Pflegeheim untergebracht, so muss der Ehepartner für dessen Pflegekosten aufkommen, sofern ihm das finanziell zuzumuten ist. Der Heimaufenthalt kann nicht als Trennung und Aufhebung der ehelichen Gemeinschaft angesehen werden, so dass durchaus noch eine Pflicht zu Unterhaltsleistungen besteht.
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LSG Hessen, 25.11.2011 - Az: L 7 SO 194/09
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