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Heimaufenthalt eines an Alzheimer erkrankten Ehegatten - Trennung?

Betreuungsrecht Lesezeit: ca. 1 Minute

Wird ein an Alzheimer erkrankter Ehegatte im Pflegeheim untergebracht, so muss der Ehepartner für dessen Pflegekosten aufkommen, sofern ihm das finanziell zuzumuten ist. Der Heimaufenthalt kann nicht als Trennung und Aufhebung der ehelichen Gemeinschaft angesehen werden, so dass durchaus noch eine Pflicht zu Unterhaltsleistungen besteht.

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LSG Hessen, 25.11.2011 - Az: L 7 SO 194/09


Hinweis: Urteile geben die Rechtsauffassung des Gerichts zum Entscheidungsdatum wieder und ersetzen keine rechtliche Beratung im Einzelfall. Für Aktualität, Vollständigkeit und Richtigkeit wird keine Gewähr übernommen.

Dr. jur. Jens-Peter Voß (Rechtsanwalt)Theresia Donath (Rechtsanwältin, Fachanwältin für Verkehrsrecht)Patrizia Klein (Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht)

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