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Nach Hofübergabe auch Heimkosten für Übergeber tragen?

Betreuungsrecht | Lesezeit: ca. 1 Minute

Der Übernehmer eines Hofes, der sich im Übergabevertrag verpflichtet hat, den Übergeber umfassend zu pflegen und diesem ein Wohnrecht zu gewähren, ist nicht zur Tragung der Heimkosten verpflichtet, wenn der Übergeber aus gesundheitlichen Gründen in einem Pflegeheim untergebracht werden muß. Ein anderes gilt nach Ansicht des BGH nur dann, wenn im Übergabevertrag eine entsprechende Abrede vereinbart wurde.
Ansonsten ist eine Kostenbeteiligung ist lediglich in Höhe der ersparten Aufwendungen notwendig.


BGH - Az: 5 ZR 14/01

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