Es besteht keine Verpflichtung eines Heimträgers, Bewohner lückenlos und auch außerhalb des Heimgeländes zu überwachen. Ebenso besteht keine Verpflichtung des Trägers, den Bewohner ggf. auch mit Zwangsmaßnahmen am Verlassen
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Redaktionelle Bearbeitung: RAin Patrizia Klein
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