Es besteht keine Verpflichtung eines Heimträgers, Bewohner lückenlos und auch außerhalb des Heimgeländes zu überwachen. Ebenso besteht keine Verpflichtung des Trägers, den Bewohner ggf. auch mit Zwangsmaßnahmen am Verlassen
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LG Paderborn, 21.06.2001 - Az: 3 O 38/01
Hinweis: Urteile geben die Rechtsauffassung des Gerichts zum Entscheidungsdatum wieder und ersetzen keine rechtliche Beratung im Einzelfall. Für Aktualität, Vollständigkeit und Richtigkeit wird keine Gewähr übernommen.
Redaktionelle Bearbeitung: RAin Patrizia Klein
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