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Antrag auf Aufhebung der Betreuung

Betreuungsrecht | Lesezeit: ca. 1 Minute

Ein Antrag auf Aufhebung der Betreuung kann nur abgelehnt werden, wenn im Zeitpunkt der gerichtlichen Entscheidung sämtliche Voraussetzungen für die Bestellung eines Betreuers noch vorliegen. Deshalb erfordert die Ablehnung eines solchen Antrags die Feststellung, dass dem Betroffenen die Fähigkeit fehlt, einen freien Willen i.S.v. § 1896 Abs. 1 a BGB zu bilden.


BGH, 16.09.2015 - Az: XII ZB 500/14

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