Aufhebung der Betreuung - Beschwerdebefugnis des Betreuers
Betreuungsrecht | Lesezeit: ca. 1 Minute
Dem (Kontroll-)Betreuer steht gegen die - hier durch das Beschwerdegericht erfolgte - Aufhebung der Betreuung keine Beschwerdebefugnis aus eigenem Recht zu. Die Aufhebung der Betreuung als solche greift nicht in die eigene Rechtssphäre des Betreuers ein, weil die Betreuung nicht in seinem Interesse, sondern ausschließlich im Interesse der Betroffenen angeordnet wird.
BGH, 04.12.2013 - Az: XII ZB 333/13
Rechtsberatung durch unsere Partneranwälte
AnwaltOnline – bekannt aus WDR2 Mittagsmagazin
Anfrage ohne Risiko
Vertraulich
Schnell
Fragen kostet nichts: Sie erhalten ein unverbindliches Angebot für eine anwaltliche Beratung.
Das sagen Mandanten über unsere Rechtsberatung
Durchschnitt (4,85 von 5,00 - 1.257 Bewertungen)
Super Beratung und Hilfe, vielen Dank.
Verifizierter Mandant
Ich bin in allen Bewertungspunkten vollumfänglich zufrieden. Mein Anliegen wurde schnell, umfassend, klar strukturiert bearbeitet und das Ergebnis ...