- Betreuungsrecht
- Urteile
Wir lösen Ihr Rechtsproblem! Stellen Sie uns jetzt Ihre Fragen.Bewertung: - bereits 395.776 Anfragen
Aufgabe des Ergänzungsbetreuers
Betreuungsrecht | Lesezeit: ca. 1 Minute
Wird ein Ergänzungsbetreuer bestellt, so lässt dies die angeordnete Betreuung und den betroffenen Aufgabenkreis in seinem Umfang unberührt.
Soweit die Ergänzungsbetreuung reicht, so tritt jedoch der Ergänzungsbetreuer an die Stelle des eigentlichen Betreuers. Für die restlichen Bereiche ist der eigentliche Betreuer weiterhin zuständig.
Ein solches Verfahren auf Bestellung eines Ergänzungsbetreuers fällt ebenso wie die Entlassung des bisherigen Betreuers unter die Auffangbestimmung des § 271 Nr. 3 FamFG.
Wir lösen Ihr Rechtsproblem! AnwaltOnline - empfohlen von WDR „Mittwochs live“
Fragen kostet nichts: Schildern Sie uns Ihr Problem – wir erstellen ein individuelles Rechtsberatungsangebot für Sie. Anfrage ohne Risiko vertraulich schnell So bewerten Mandanten unsere Rechtsberatung
Durchschnitt (4,85 von 5,00 - 1.240 Bewertungen) - Bereits 395.776 Beratungsanfragen
Man wird sehr gut beraten. Und man bekommt schnell eine Antwort.Danke☺️
Verifizierter Mandant
Meine Fragen wurden hinreichend beantwortet und haben uns in unserem weiteren Vorgehen geholfen eine Entscheidung zu treffen!
Die Antwort kam ...
R.Münch, Langenfeld