Rechtsfragen? Wir beraten Sie per   E-Mail  -   Video  -   Telefon  -   WhatsApp Bereits 400.049 Anfragen

Misstrauische Persönlichkeit rechtfertigt keine Betreuung

Betreuungsrecht | Lesezeit: ca. 1 Minute

Für sich alleine genommen kann das Vorliegen einer misstrauischen Persönlichkeit nicht zur Einrichtung einer Betreuung führen. Hierfür sind gewichtige Anlassgründe erforderlich. Dies wäre nur dann der Fall, wenn festgestellt wird, dass die misstrauische Persönlichkeit den Grad einer psychischen Erkrankung erreicht und deswegen in einzelnen Bereichen der Wille nicht frei bestimmt werden kann. Die Wahrung des Persönlichkeitsrechts erfordert eine zurückhaltende Zuschreibung der Krankheitswertigkeit, wenn fachwissenschaftlich keine exakte Abgrenzung zur psychischen Erkrankung möglich ist.


AG Obernburg, 26.01.2009 - Az: XVII 269/08

Wir lösen Ihr Rechtsproblem!

AnwaltOnline - bekannt aus Berliner Morgenpost

Fragen kostet nichts: Schildern Sie uns Ihr Problem – wir erstellen ein individuelles Rechtsberatungsangebot für Sie.

Das sagen Mandanten über unsere Rechtsberatung

Durchschnitt (4,85 von 5,00 - 1.246 Bewertungen)

Die Kommunikation per Mail verlief zügig und völlig problemlos. So kommt man sehr schnell zu einer fundierten Aussage eines Fachanwalts. Vielen Dank ...
Thomas Clingen, Köln
Vielen Dank für die schnelle und wirklich sehr gut erklärte, hilfreiche Antwort.
Verifizierter Mandant