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Zwangsbetreuung für Querulanten?

Betreuungsrecht Lesezeit: ca. 1 Minute

Eine Totalbetreuung für „Querulanten“ ist nicht ohne eingehende Prüfung zulässig. Zeigt sich im Bereich „gerichtlicher Auseinandersetzungen“ bzw. bei der „Erledigung von Behördenaufgaben“ unkontrolliertes Handeln, so kann es ggf. ausreichen einen Betreuer für diese Aufgabenkreise zu bestellen.

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Patrizia Klein (Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht)Hont Péter Hetényi (Rechtsanwalt, Fachanwalt für Strafrecht)Alexandra Klimatos (Rechtsanwältin, Absolventin der Fachanwaltslehrgänge: Familienrecht, Bank- und Kapitalmarktrecht, Miet- und Wohnungseigentumsrecht)

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