Rechtsproblem anwaltlich prüfen lassen Bereits 403.817 Anfragen
Kein Wahlrecht bei Totalbetreuung?
Betreuungsrecht | Lesezeit: ca. 1 Minute
Steht ein geistig Behinderter unter einer sogen. Totalbetreuung, so ist ein Ausschluss vom Wahlrecht nicht zu beanstanden. Ein Ausschluss ist dann gerechtfertigt, wenn eine Wahlteilnahme aufgrund geistiger oder psychischer Mängel nicht möglich ist. Da die Totalbetreuung streng formal, klar und einfach feststellbar
Der weitere Inhalt ist nur für registrierte Nutzer zugänglich. Bitte melden Sie sich an oder registrieren Sie sich für einen Zugang.