Rechtsfragen? Unsere Anwälte helfen sofort   Jetzt Anfrage stellen Bereits 414.025 Anfragen

Verfahrensbevollmächtigter - Das Gericht muss ihn anhören

Betreuungsrecht Lesezeit: ca. 1 Minute

Der Anspruch auf rechtliches Gehör beinhaltet unter anderem, dass das Gericht einen bis zum Zeitpunkt des Erlasses seiner Entscheidung eingehenden Schriftsatz des Verfahrensbevollmächtigten eines Beteiligten zur Kenntnis nehmen und in seine Erwägungen einbeziehen muss.

Die Beschwerdeentscheidung kann deshalb keinen Bestand haben, wenn das Gericht den Schriftsatz des Verfahrensbevollmächtigten der Mutter der Betroffenen nicht mehr berücksichtigt hat.

Als im vorliegenden Fall der Schriftsatz vom 16.8.2001 am 21.8.2001 beim Landgericht einging, war der Beschluss vom 20.8.2001 zwar von den mitwirkenden Richtern bereits unterzeichnet. Er war jedoch noch nicht erlassen, da die für die Verfahrensbeteiligten bestimmten Ausfertigungen durch die Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle erst am 23.8.2001 zur Aushändigung an die Post hinausgegeben wurden.


BayObLG, 28.12.2001 - Az: 3Z BR 307/01


Hinweis: Urteile geben die Rechtsauffassung des Gerichts zum Entscheidungsdatum wieder und ersetzen keine rechtliche Beratung im Einzelfall. Für Aktualität, Vollständigkeit und Richtigkeit wird keine Gewähr übernommen.

Martin Becker (Rechtsanwalt und Mediator, Fachanwaltslehrgang Arbeitsrecht)Patrizia Klein (Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht)Theresia Donath (Rechtsanwältin, Fachanwältin für Verkehrsrecht)

Wir lösen Ihr Rechtsproblem!

AnwaltOnline – bekannt aus Tagesspiegel 

Das sagen Mandanten über unsere Rechtsberatung

Durchschnitt (4,85 von 5,00 - 1.268 Bewertungen)

Vielen Dank für die kompetente und ausführliche Bewertung meines Sachverhalts. Es hat mir sehr weitergeholfen.
Verifizierter Mandant
Wow, innerhalb eines Tages eine Antwort bekommen. Ich habe nicht viel erwartet und dann kam eine richtig ausführliche Antwort. Damit kann ich erstmal ...
Erik, Oranienburg