Rechtsprobleme anwaltlich lösen lassen   Jetzt Anfrage stellen Bereits 404.704 Anfragen

Keine Betreuvergütung bei längerer Abwesenheit und faktischer Unerreichbarkeit

Betreuungsrecht | Lesezeit: ca. 1 Minute

Wenn ein Betreuer für eine längere Zeit abwesend war und während eines Abrechnungsmonats weder für den Betroffenen, das Gericht, die Betreuungsbehörde noch für andere erreichbar war, und Anfragen nicht per Post, Fax oder E-Mail an ihn persönlich gerichtet werden konnten, so besteht kein Anspruch auf Vergütung für diese Zeit.

Es ist jedenfalls bei einer zweimonatigen Abwesenheit von einer längerfristigen Verhinderung der Wahrnehmung der Betreueraufgaben auszugehen - auch dann, wenn für diese Zeit kein Verhinderungsbetreuer bestellt ist.


LG Frankfurt/Oder, 19.05.2008 - Az: 19 T 274/07

Wir lösen Ihr Rechtsproblem!

AnwaltOnline - bekannt aus stern.de

Fragen kostet nichts: Sie erhalten kostenlos ein unverbindliches Angebot für eine anwaltliche Beratung.

Das sagen Mandanten über unsere Rechtsberatung

Durchschnitt (4,85 von 5,00 - 1.257 Bewertungen)

Die Beratung war wie immer sehr gut.
Olaf Sieradzki, Bad Hönningen
klar, effizient und fair im Preis
Verifizierter Mandant