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Festsetzung der Entschädigung für Ladung bei Strafverhandlung

Betreuungsrecht | Lesezeit: ca. 1 Minute

Für die Festsetzung der Entschädigung eines Berufsbetreuers wegen seiner Ladung als gesetzlicher Vertreter zur Strafverhandlung gegen seinen Betreuten ist nicht das Strafgericht, sondern das Vormundschaftsgericht sachlich zuständig.


OLG Dresden, 19.11.2001 - Az: 3 Ws 77/01

ECLI:DE:OLGDRES:2001:1119.3WS77.01.0A

Dr. Jens-Peter VoßPatrizia KleinTheresia Donath

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