Rechtsfrage klären? Wir beraten per   E-Mail  -   Video  -   Telefon  -   WhatsAppBewertung: - bereits 393.281 Anfragen

Vergütung für Tätigkeiten vor und nach der Betreuung?

Betreuungsrecht | Lesezeit: ca. 1 Minute

Der Berufsbetreuer kein für seinen Zeitaufwand vor der Bestellung zum Betreuer keine Vergütung beanspruchen.

Nach Beendigung des Betreueramtes mit dem Tod des Betreuten ist der Zeitaufwand für die Erstellung des Schlussberichts, der Vermögensaufstellung, der Zusammenstellung der Einnahmen und Ausgaben und der Rückgabe der Bestallungsurkunde zu vergüten.


OLG Karlsruhe, 25.10.2001 - Az: 19 Wx 24/01

ECLI:DE:OLGKARL:2001:1025.19WX24.01.0A

Quelle: BtPRAX 2002,124

Wir lösen Ihr Rechtsproblem! AnwaltOnline - empfohlen von Computerwoche

Fragen kostet nichts: Schildern Sie uns Ihr Problem – wir erstellen ein individuelles Rechtsberatungsangebot für Sie.
  Anfrage ohne Risiko    vertraulich    schnell 

So bewerten Mandanten unsere Rechtsberatung

Durchschnitt (4,85 von 5,00 - 1.239 Bewertungen) - Bereits 393.281 Beratungsanfragen

klar, effizient und fair im Preis

Verifizierter Mandant

Sehr schnelle Hilfe und Unterstützung! Ich bin sehr sehr zufrieden
Vielen lieben Dank für die tolle Unterstützung.

Verifizierter Mandant