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Wechsel vom ehrenamtlichen zum Berufbetreuer

Betreuungsrecht Lesezeit: ca. 1 Minute

Erfüllt ein Betreuer, der ehrenamtlich bestellt ist, erst im Laufe des Betreuungsverfahrens die Voraussetzungen der Bestellung zum Berufsbetreuer, steht ihm ein Vergütungsanspruch als Berufsbetreuer erst ab dem Zeitpunkt zu, zu dem das Vormundschaftsgericht feststellt, dass die Betreuung berufsmäßig geführt wird.
Diese Feststellung kann nicht rückwirkend auf den Tag der Betreuerbestellung getroffen werden.


BayObLG, 01.02.2001 - Az: 3 Z BR 34/0 1

Quelle: NJW RR 2001, 943


Hinweis: Diese Informationen ersetzen keine rechtliche Beratung im Einzelfall. Trotz sorgfältiger Bearbeitung bleibt eine Haftung ausgeschlossen.

Alexandra Klimatos (Rechtsanwältin, Absolventin der Fachanwaltslehrgänge: Familienrecht, Bank- und Kapitalmarktrecht, Miet- und Wohnungseigentumsrecht)Martin Becker (Rechtsanwalt und Mediator, Fachanwalt für Arbeitsrecht)Patrizia Klein (Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht)

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